Winterdienst: Bevor Sie kommen waren wir schon da!
Bei Schnee und Eis können Passanten rutschen und stürzen; Grundstückseigentümer unterliegen im Winter umfangreichen Verkehrssicherungspflichten. Bereits in den frühen Morgenstunden, auch am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen, dürfen Bürgersteig und Gehwege, Treppen und Plätze nicht glatt sein. Suchen Sie einen zuverlässigen Partner, der die auszuführenden Arbeiten gewissenhaft übernimmt, rechtssicher dokumentiert und mit einem modernen Maschinenpark in der Lage ist Ihre Sicherungspflicht zu übernehmen?
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Checkliste:
Nach kommunaler Satzung zuverlässig räumen und streuen
Sicherungspflicht und Haftung übernehmen, auch an Sonn- und Feiertagen
Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
Objektleiter kontrollieren vor Ort regelmäßig die Qualität
Einsatzzeiten protokollieren
Sie haben Fragen?
Björn Möller
(Objektleiter)
Tel.: 09401 80777
E-Mail:
zentrale@koller-objektservice.de
